Die „Barrierefreiheit“ wird gerne auf „die Behinderten“ reduziert. Dabei ist der überwiegende Teil der Bevölkerung, nicht von körperlichen Einschränkungen betroffen z.B. Mütter mit Kinderwagen, und betrachtet man unsere Alterspyramide, so wird klar, dass ein großer Teil der Bevölkerung rein aus Altersgründen auf Barrierefreiheit angewiesen sein wird!


Leitfaden für barrierefreien Öffentlichen Verkehr

 

Die Anforderungen an barrierefreie Haltepunkte in Österreich sind streng geregelt, um Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität eine eigenständige Nutzung des öffentlichen Verkehrs zu ermöglichen. Die Planung und Ausführung basieren primär auf den ÖNORMEN B 1600 ff sowie spezifischen Leitfäden des Klimaschutzministeriums (BMK) und der ÖBB
Hier sind die zentralen Anforderungen:
1. Infrastruktur und Bahnsteige (Eisenbahn/Straßenbahn)
  • Bahnsteighöhe: Zur niveaugleichen Einstiegsermöglichung sind Bahnsteige in der Regel auf die Einstiegshöhe der Fahrzeuge anzupassen (z.B. 55 cm über Schienenoberkante).
  • Spaltmaß: Der horizontale und vertikale Abstand zwischen Fahrzeug und Bahnsteigkante muss minimiert werden, um Rollstuhlfahrern und Personen mit Gehhilfen das Einsteigen zu ermöglichen (gemäß TSI PRM).
  • Erreichbarkeit: Haltepunkte müssen stufenfrei zugänglich sein, oft über Rampen (maximale Neigung beachten) oder Aufzüge.

 




INFO:

Für private Unterschriftenaktionen in Österreich (z.B. Petitionen, Nachbarschaftsinitiativen) benötigen Sie keine behördliche Genehmigung, sofern diese nicht auf öffentlichem Grund stattfinden und den Verkehr behindern. Die Unterschriften müssen bei Übergabe an offizielle Stellen oft persönliche Daten enthalten, sind aber rechtlich nicht mit Volksbegehren gleichzusetzen.

Rechtlicher Rahmen: Private Unterschriftensammlungen sind von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt.

Datenschutz (DSGVO): Die Sammler müssen die Unterzeichner informieren, wofür die Daten verwendet werden.

 

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