Die „Barrierefreiheit“ wird gerne auf „die Behinderten“ reduziert. Dabei ist der überwiegende Teil der Bevölkerung, nicht von körperlichen Einschränkungen betroffen z.B. Mütter mit Kinderwagen, und betrachtet man unsere Alterspyramide, so wird klar, dass ein großer Teil der Bevölkerung rein aus Altersgründen auf Barrierefreiheit angewiesen sein wird!
Leitfaden für barrierefreien Öffentlichen Verkehr
INFO:
Für private Unterschriftenaktionen in Österreich (z.B. Petitionen, Nachbarschaftsinitiativen) benötigen Sie keine behördliche Genehmigung, sofern diese nicht auf öffentlichem Grund stattfinden und den Verkehr behindern. Die Unterschriften müssen bei Übergabe an offizielle Stellen oft persönliche Daten enthalten, sind aber rechtlich nicht mit Volksbegehren gleichzusetzen.
Rechtlicher Rahmen: Private Unterschriftensammlungen sind von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt.
Datenschutz (DSGVO): Die Sammler müssen die Unterzeichner informieren, wofür die Daten verwendet werden.
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